Manganese nodule, photo: Geomar

Manganese nodule, photo: Geomar

Deep-sea mining, securing raw materials and the green economy

It is not only Germany that is focussing on environmentally friendly technologies to protect the climate. This requires huge quantities of raw materials, which are to be extracted in deep sea mining in the coming years.

Das UN-Seerechtsübereinkommen von 1982 nebst seinem Durchführungsübereinkommen von 1994 regelt den Tiefseebergbau unter der Regie der International Seabed Authority ISA. Sie hat gegenwärtig 30 Lizenzen zur Exploration von Lagerstätten an Bergbaufirmen aus über 20 Staaten vergeben.[ds_preview] In den jährlichen Sessionen der ISA werden diese Tätigkeiten kontrolliert. Aktuell bereitet die ISA den Mining Code für den industriellen Abbau vor. Gegner und Befürworter des Tiefseebergbaus stehen sich in der Frage gegenüber, ob Rohstoffgewinnung oder maximaler Schutz der submarinen Lebensräume Vorrang haben.

Der Konflikt eskalierte 2021, als die erste Bergbaufirma die Trigger-Klausel des Seerechts aktivierte und ankündigte, eine kurzfristige Abbaulizenz zu verlangen. Andere Akteure sind in den Startlöchern. Es geht um geopolitische Fragen des Umweltschutzes und sichere Rohstoff-Lieferketten für alte und neue Industrien, aber auch um die Durchsetzung regelbasierten Völkerrechts und maritimer Sicherheit in weltpolitischen Krisenzeiten. Gleichzeitig ist mit Tiefseebergbau innerhalb der Wirtschaftszonen der Küstenstaaten in nationaler Zuständigkeit zu rechnen. In den nächsten beiden Jahren sind Weichenstellungen zu erwarten.

Ozeankonferenzder UN 2022, Foto: UN/ISA

Ozeankonferenz der UN 2022, Foto: UN/ISA

Die Lagerstätten von Kobalt, Kupfer, Nickel, Mangan, Lithium und Seltenen Erden am Meeresboden bieten Mineralien, die zur Elektrifizierung des Verkehrs, der Industrie und der erneuerbaren Energien benötigt werden. Und dies für lange Zeit und in großer Menge, zuverlässig und zu bezahlbaren Preisen.

Zuständig dafür ist die Internationale Meeresbodenbehörde der UN in Kingston auf Jamaika, bekannt als International Seabed Authority (ISA). Die wichtigsten Organe sind der Council für exekutive Entscheidungen und die beratende Legal and Technical Commission (LTC). Sie bereiten den zukünftigen Tiefseebergbau am internationalen Meeresboden vor, wie es im internationalen UN- Seerechtsübereinkommens (SRÜ) von 1982 und im dazugehörigen Durchführungsübereinkommen (DÜ) von 1994 vorgesehen ist. Die mineralischen Ressourcen am internationalen Teil des Meeresbodens sind als Gemeinsames Erbe der Menschheit (Common Heritage of Mankind) das einzige globale Gemeingut unter einem einheitlichen UN-Regime.

Die Doppelrolle der ISA besteht darin, als Bergbaubehörde Lizenzvergabe und Aufsicht auszuüben und andererseits mit Hilfe ihrer Gremien die Ausführungsregelungen für Bergbau und Umweltschutz zu erlassen. Seit 2001 hat die ISA 30 Lizenzen in Form von 15-jährigen Verträgen zur Erkundung mariner Lagerstätten an staatliche und private Firmen – sogenannte Kontraktoren – aus 21 Ländern, darunter zehn Entwicklungsländer, vergeben. In der ostpazifischen Region der Clarion Clipperton Zone (CCZ) liegen 17 Lizenzgebiete für Manganknollen dicht beieinander, umgeben von 13 Schutzgebieten mit Explorationsverbot.

Die übrigen Claims sind im Westpazifik, im Atlantik und im Indischen Ozean. Der Bundesminister für Wirtschaft hat für Deutschland hat je eine Explorationslizenz im Pazifischen und eine im Indischen Ozean erworben, die von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Hannover mit überraschend reichhaltigen Funden exploriert werden. Nach erfolgreicher Exploration können die Kontraktoren ein Recht auf Abbau erwerben. Die Details soll der Mining Code regeln.

Der Abbau der unterschiedlichen marinen Erztypen von Manganknollen, Sulfiderzen, polymetallischen Krusten und Kupferschlämmen könnte Ende dieses Jahrzehnts beginnen, denn viele hochwertige Lagerstätten sind erkundet. Die Geräteerprobung mit Kollektoren begann nicht nur in China, Indien und Japan. Besondere Aufmerksamkeit fand der Test des Manganknollen-Kollektors Patania II der belgischen Global Sea Mineral Resources. Der Test im Maßstab 1:3 fand im Mai 2021 im belgischen und im deutschen Lizenzgebiet im Pazifik in über 4000 Meter Wassertiefe statt. Die wissenschaftliche Begleitung koordinierte die deutsche BGR.

Rohstoffe am Meeresgrund, Foto: UN/ISA

Rohstoffe am Meeresgrund, Foto: UN/ISA

Bisher liegen vorläufige, aber ermutigende Ergebnisse vor. Erwartet werden Erkenntnisse über die längerfristigen Wirkungen des Kollektors, über die Störung des Lebensraums am Meeresboden und über die Überwachungstechnik. Im Oktober 2022 folgte der Test eines kompletten Fördersystems mit Arbeitsschiff, Kollektor und Förderstrang durch Nori, ein Konsortium von Firmen aus Kanada, Nauru und der Schweiz. Positiv schlägt zu Buche, dass EU-Kommission und Bundesregierung die Entwicklung umweltfreundlicher Tiefseetechnik fördern. Wie bei jeder Bergbautätigkeit – man denke an die Landschaftszerstörung durch Tagebau – sind Eingriffe in die Natur unvermeidbar.

Im Mittelpunkt der Kritik am Tiefseebergbau stehen die großflächigen Manganknollenvorkommen, deren Abbau größere Sedimentwolken und eine Störung der Lebensgemeinschaften befürchten lassen. Hier geht es wie immer um die Minimierung der Störungen durch den Einsatz optimaler Technik. Die anderen Typen von Erzen finden sich in kleinräumigen Lagerstätten mit deutlich weniger Störungspotenzial.

Gegner und Befürworter
Die Gegner und Befürworter des Tiefseebergbaus stehen sich seit längerer Zeit unversöhnlich gegenüber. Es geht angesichts der multiplen globalen Krisen um die Frage, ob überhaupt und wann Tiefseebergbau unter welchen Bedingungen zugelassen werden sollte. Viel Beachtung finden Forderungen von Meereswissenschaftlern, Umweltverbänden und Nichtregierungsorganisationen nach einem generellen Stopp für den Tiefseebergbau bis zum Nachweis der Erforschung aller Aspekte. Bekenntnisse von Microsoft und von Automobilfirmen wie BMW und VW zum vorläufigen Verzicht auf Tiefseemetalle liegen vor. Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron forderte sogar ein vollständiges Verbot des Tiefseebergbaus in allen Meereszonen.

Auch aus Deutschland kommen kritische Stellungnahmen. In der jährlichen Sitzungsperiode der ISA 2022 gab die Bundesregierung eine Erklärung ab, dass sie auf eine Unterstützung des Tiefseebergbaus verzichte, bis die möglichen Risiken ausreichend erforscht sind. Die Bundesregierung will sich aber weiter an den Arbeiten der ISA beteiligen. Diese kritischen Stimmen dominieren mit ihren Szenarien die öffentliche Diskussion. Von rund 20 Staaten, die sich für ein Moratorium oder eine Denkpause aussprechen, sind etwa zehn zugleich im Rat der ISA vertreten.

Etwas nuancierter ist beispielsweise Kanada, das vorab eine sehr robuste Umweltschutzgesetzgebung fordert. In der EU gibt es keine einheitliche Meinung. Das Europäische Parlament hat einerseits eine unverbindliche Moratoriumsresolution verabschiedet, fordert aber andererseits eine aktive Politik zur Sicherung kritischer Rohstoffe in Zeiten geopolitischer Herausforderungen.

Staaten wie Belgien, England, Norwegen, China, Indien, Singapur, Südafrika, einige pazifische Staaten und Entwicklungsländer haben große Erwartungen. Sie möchten mit dem Bergbau beginnen, befürworten die rasche Verabschiedung einer rechtlichen Grundlage. Sie kritisieren, dass der massive Widerstand gegen den Tiefseebergbau gerade aus den Industriestaaten kommt, die für den bisherigen Raubbau an terrestrischen Ressourcen verantwortlich sind. Bis heute haben immerhin 38 Staaten gesetzliche Regelungen für ihre Beteiligung am Meeresbergbau – sei es in nationalen oder in internationalen Gewässern – erlassen.

Die Tiefsee ist ein empfindlicherLebensraum

Die Tiefsee ist ein empfindlicher Lebensraum, Foto: UN/ISA

Wichtigste Treiber des aktuellen Rohstoffhungers sind erstens die neuen nachhaltigen Industrien mit ihrem enormen Bedarf an Metallen (Elektromobilität, Batterien, Energiewandel, Digitalisierung, Luft- und Raumfahrt, neuerdings auch die Rüstung). Zweitens geht es darum, die Bezugsquellen zu diversifizieren und sich aus der dominanten Rolle Chinas und Russlands als Lieferant zu befreien.

Für die Regierungen westlicher Industriestaaten bedeutet dies, eine aktive Rohstoffsicherungspolitik umzusetzen. Für die Unternehmen der Wirtschaft ergibt sich der Zwang zur Diversifizierung der Bezugsquellen, zumindest aber zur Durchführung eines Stresstests, wie mit Lieferausfällen künftig umzugehen ist. An dieser Stelle kommt die Option des Tiefseebergbaus ins Spiel. Dieser wird den Landbergbau und das Recycling zwar niemals ersetzen, aber einen Teil des wachsenden Bedarfs decken können.

Mining Code für den Meeresboden
Voraussetzung für den industriellen Tiefseebergbau und dessen Finanzierung ist Rechtssicherheit durch einen international verbindlichen und umweltverträglichen Mining Code mit Genehmigungs-, Umweltschutz- Haftungs- und Finanzvorschriften. Der teilweise ausformulierte Entwurf des Mining Codes von 2019 ist bis heute die Grundlage für alle Diskussionen. Eine unterschriftsreife Fortschreibung gibt es noch nicht. Der Mining Code dürfte ein erstes Beispiel für neues internationales Wirtschaftsrecht mit einem hohen Anspruch an den Umweltschutz werden. Speziell zum Umweltschutz enthält der Entwurf ein breites Instrumentarium mit regionalen Umweltplänen, Grenzwerten, Standards und Guidelines, Umweltverträglichkeitsprüfungen, diversen Kontrollen, Haftungsvorschriften, Versicherungspflichten, der Hinterlegung einer Schadenskaution und der Erstellung einer umfangreichen Datenbank. Noch nie in der Industriegeschichte wurde eine neue Nutzungsart so sorgfältig vorbereitet wie in diesem Fall.

Der Entwurf beschränkt sich räumlich auf den Abbau von mineralischen Ressourcen am Meeresboden im internationalen Gebiet, also jenseits der Grenzen nationaler Hoheitsbefugnisse. Er umfasst bisher 107 Artikel, zehn Annexe und vier Appendices, wobei der Umweltschutz Gegenstand eines Kapitels und mehrerer Annexe ist. Aber es gibt viele Änderungswünsche, die in der 27. und 28. Session 2022 und 2023 artikelweise diskutiert wurden, jedoch ohne bisher eine Neufassung vorzulegen. Diverse Kernfragen sind mit konkreten Angaben und Werten zu präzisieren, darunter technische Standards und Leitlinien, Grenzwerte, regionale Umweltmanagementpläne, Umweltschutzauflagen für die Produktionskette, Höhe der Steuern, Förderabgaben, Gebühren und Versicherungspflichten. Auch fehlen noch ein Fonds für wirtschaftliche Ausgleichsleistungen an Entwicklungsländer sowie ein Haftungsfonds für größere Schäden.

Zwei-Jahres-Regel
Ein besonderer Zeitdruck zur Fertigstellung des Mining Codes entstand 2021, weil Kontraktoren, die den industriellen Abbau beantragen wollen, einen rechtlichen Anspruch auf beschleunigte Fertigstellung des Codes innerhalb von zwei Jahren und notfalls den Anspruch auf eine vorläufige Genehmigung durch den Council haben. Diese auch Trigger genannte Klausel wurde 1994 mit maßgeblicher Beteiligung deutscher Seerechtsexperten in den Annex zum Durchführungsübereinkommen eingefügt, um einen zügigen Einstieg in die Abbauphase einzuleiten. Entweder steht also der Mining Code für die Prüfung des Abbauvorhabens fristgerecht zur Verfügung. Oder eine vorläufige Genehmigung wird möglich nach Maßgabe der dann bestehenden seerechtlichen und voraussichtlich lückenhaften Rechtslage. Kriterien und genaues Verfahren dafür sind noch ungeregelt. Zum weiteren Prozedere besteht jedoch spätestens seit Frühjahr 2023 Einvernehmen, dass keine automatische Genehmigung erfolgen darf. Zuständig für fachliche Prüfung und vorläufige Genehmigung wäre der Council der ISA nach Vorprüfung durch die Legal and Technical Commission auf der Grundlage der bis dahin bestehenden umweltrechtlichen Regelungen, wobei erhebliche Ermessensspielräume bis hin zu einer Ablehnung bleiben.

Die 228 Meter langeHidden Gem von Allseas, Foto: Allseas

Die 228 Meter lange Hidden Gem von Allseas,
Foto: Allseas

In einem wichtigen Dokument bemüht sich der Council um Verständnis und Interpretation der Zwei-Jahres-Regel. Er formuliert offene Rechtsfragen wie Spielräume für eine Ablehnung, für den Erlass zusätzlicher Leitlinien oder für die Vertagung der Probleme und stellt die zentrale Frage, ob das Seerechtsübereinkommen überhaupt Tiefseebergbau vor Abschluss eines Mining Codes zulässt. Hier geht es um einen eventuellen Widerspruch zwischen dem Seerechtsübereinkommens und dem Durchführungsübereinkommen, das die Zwei-Jahres-Regel nachträglich einfügte. In Artikel 2 des Durchführungsübereinkommens heißt es, dass im Falle eines Widerspruchs zwischen beiden Übereinkommen das Durchführungsübereinkommen maßgebend ist, was für eine ergebnisoffene Anwendung der Zwei-Jahres-Regel spricht, auch wenn es dazu abweichende Meinungen gibt. Von der Möglichkeit, den Internationalen Seegerichtshof in Hamburg um eine gutachtliche Klärung zu Rechts- und Verfahrensfragen einschließlich der Zulässigkeit eines Moratoriums zu bitten, hat die ISA keinen Gebrauch gemacht.

Der Trigger-Fall trat im Sommer 2021 ein. Im Juni dieses Jahres kündigte der Kleinstaat Nauru für die dort registrierte Nauru Ocean Resources Inc. (Nori), eine hundertprozentige Tochter der in Kanada ansässigen The Metals Company (TMC) an, die Zwei-Jahres-Regel in Anspruch zu nehmen, da man 2024 mit dem Bergbau beginnen wolle.

Zur Vorbereitung hatte Nori im Oktober 2022 den ersten kompletten Fördertest in ihrem Lizenzgebiet in der Clarion Clipperton Zone durchgeführt – mit Förderschiff, Kollektor und dem vertikalen Transportstrang. Wichtige Komponenten wie das Förderschiff und Teile der Arbeitstechnik stammen von der Schweizer Firma Allseas. Das Anmelde- und Genehmigungsverfahren für Tests mit besonderer Umweltverträglichkeitsprüfung und fachlicher Prüfung wurde erfolgreich durchlaufen. Der mehrwöchige Test fand unter wissenschaftlicher Begleitung statt und war Gegenstand einer Inspektion durch die ISA – zunächst ohne größere Beanstandungen. Zutage gefördert wurden dabei 3000 Tonnen Manganknollen an Bord des Förderschiffes HIDDEN GEM. Der 70 Tonnen schwere, zwölf Meter lange Kollektor legte 80 Kilometer am Meeresboden zurück und förderte bis zu 86,4 Tonnen pro Stunde. Außerdem wurden 1500 Tonnen Knollen am Meeresboden zu einer Halde für spätere Tests angehäuft. Die Testgenehmigung enthält die Pflicht zur alsbaldigen Berichterstattung über die Testergebnisse. Die nächste Stufe soll eine stündliche Förderung von 200 Tonnen erreichen. Nori strebt für die Abbauphase 1,3 Millionen Tonnen pro Jahr an. Hinsichtlich der Verhüttung der Manganknollen an Land hat TMC einen Vorvertrag mit der indischen Firma Epsilon Carbon und mit der japanischen Firma Pamco geschlossen. Bechtel Australia wird das Environmental and Social Impact Assessment für den Abbauantrag erarbeiten. TMC und ihre Tochter Nori gelten seitdem als first mover im Wettlauf um Ressourcen vom Meeresboden.

Das Datum der Initiative von Nauru war der 9. Juli 2021, sodass die Zweijahresfrist zur Verabschiedung des Mining Codes am 9. Juli 2023 auslief. Es gelang der Jahrestagung der ISA 2023 nicht, zu einem Abschluss zu kommen, sodass ab dem 10. Juli Abbauanträge zulässig sind, geprüft und vorläufig genehmigt oder abgelehnt werden müssen. Zwar bemühte sich die ISA um die Fertigstellung des Mining Codes mit einem ambitionierten Zeitplan, der acht Sitzungswochen und vier Arbeitsgruppen vorsah. Zusätzlich wurde auf deutschen Antrag eine Expertengruppe für die Definition von Grenzwerten eingerichtet, die bis Juli 2024 Ergebnisse liefern soll.

Trotz dieser breit angelegten Verhandlungen zum Mining Code endete die Ratssitzung der ISA im Juli 2023 nur mit der Absichtserklärung, die Rules, Regulations and Procedures zum Bergbau einschließlich der Standards und Guidelines während der 30. Session 2025 annehmen zu wollen. Falls vor diesem Zeitpunkt ein Antrag auf Abbau eingeht, soll er mit Vorrang auf der Grundlage der Zwei-Jahres-Regel behandelt werden. Die Beschlussunterlage enthält als Annex einen Zeitplan mit inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben – meist mit „weichen“ Formulierungen. So soll nach dem formalen Ende der 28. Session, im Dezember 2023 ein consolidated negotiating text mit allen Änderungsanträgen erscheinen – als Grundlage für weitere Verhandlungen ab 2024. Im Vorfeld sollen bis zum 16. Oktober 2023 die vielen Textvorschläge aus den vier Arbeitsgruppen zur Verfügung gestellt werden.

Die ISA kommt dem Ziel einer Verabschiedung des Mining Codes also nur in kleinen Schritten näher. Das breite Bemühen um einen vorsorglichen Schutz der marinen Umwelt ist jedoch unübersehbar. Es zeigt sich in den vielen regulatorischen Instrumenten und wird von den Kontraktoren mitgetragen. Die großen offenen Fragen befinden sich in einer „Endlosschleife“ von Stakeholder-Beteiligung, Workshops, Arbeitsgruppen und Gutachten. Dabei wird das Regelwerk des Mining Codes immer umfangreicher und komplizierter, obwohl der Bergbau überhaupt noch nicht begonnen hat. Die Ergebnisse der Gerätetests werden nach und nach vorliegen, um eine belastbare Grundlage für die Beurteilung der Störungen der Ökosysteme zu bieten.

Nach erfolgreichen Tests ist der Collectorzurück an Bord der Hidden Gem, Foto: Allseas

Nach erfolgreichen Tests ist der Collector
zurück an Bord der Hidden Gem, Foto: Allseas

Erst im Probebetrieb wird sich zeigen, ob die Technik zur Minimierung der Eingriffe in die Natur akzeptabel ist. Da wäre es klug, das Regelwerk evolutionär anzulegen. Man könnte mit einer Pilotphase beginnen und dann die Regelungen in einem vereinfachten Verfahren anpassen. Ist die Zuverlässigkeit der Technik nachgewiesen, so wird deutlich, dass sich marine Rohstoffe schneller und nachhaltiger als im Landbergbau gewinnen lassen. Dann könnte sich auch in der kritischen Öffentlichkeit, bei verantwortlichen Politikern, bei Investoren und Finanziers die Erkenntnis durchsetzen, dass Tiefseebergbau einen Beitrag zur Rohstoffsicherung für die Klimaneutralität bieten kann. Vorstellbar ist es, zuerst den Tiefseebergbau von Massivsulfiden und von polymetallischen Krusten zu beginnen, weil hier der Eingriff in die Natur viel geringer ist. Der Abbau von Manganknollen könnte später folgen, sobald das Problem der Sedimentwolken gelöst ist.

Nationale Zuständigkeit
Die bisherigen Erörterungen galten dem Tiefseebergbau unter der Regie der ISA in internationalen Gewässern, die etwa 55 Prozent der Weltmeere ausmachen. Die übrigen 45 Prozent sind völkerrechtlich Ausschließliche Wirtschaftszonen (AWZ) oder Festlandsockelzonen und befinden sich damit in der Zuständigkeit der anliegenden Küstenstaaten. Dort richten sich alle wirtschaftlichen Nutzungsrechte und Umweltschutzpflichten primär nach der nationalen Gesetzgebung. Staaten mit interessanten mineralischen Ressourcen in ihren Zonen erlassen derzeit eigene Bergbauregelungen und beginnen mit der Lizenzvergabe. Dies gilt für die Cookinseln, Indien, Indonesien, Japan, Norwegen und Saudi-Arabien. Als fortschrittlich gilt Norwegen, das seiner maritimen Öl- und Gasindustrie zielstrebig den neuen Industriezweig des Tiefseebergbaus in einer Rohstoffstrategie eröffnet. Die Mittel dazu sind Firmengründungen, Technologieförderung und die Öffnung großer Teile der norwegischen AWZ für den Bergbau. Speziell für die ärmsten Entwicklungsländer unter den Inselstaaten im indopazifischen Raum gilt Meeresbergbau als Chance zum Überleben.

Zwar findet in den AWZ das internationale Bergbaurecht der ISA keine Anwendung, jedoch schreibt Artikel 208 des Seerechtsübereinkommens vor, dass nationale Gesetzgebungen nicht hinter dem Umweltschutzniveau der ISA zurückbleiben dürfen. Eine rasche Verabschiedung des Mining Codes ist also auch im Interesse des Umweltschutzes ratsam, damit einheitliche Standards weltweit gelten. Andernfalls ist mit Tiefseebergbau unter „Billigflagge“ zu rechnen. Dann könnte ein Wettlauf darum entstehen, welcher Staat die attraktivsten Bergbauregeln anbietet.

Am glatten Meeresbodenlassen sich die Knollen relativ leicht einsammeln, Foto: UN/ISA

Am glatten Meeresboden
lassen sich die Knollen relativ leicht einsammeln, Foto: UN/ISA

In jedem Fall ist mit dem baldigen Beginn des Bergbaus innerhalb der nationalen Meereszonen zu rechnen, ohne Rücksicht darauf, wie die Diskussion um das Bergbauregime der ISA ausgeht. Der Wettlauf der großen Wirtschaftsblöcke um die Absicherung ihrer Rohstoffbedarfe hat also eingesetzt. Heute steht die Welt in einer Energiekrise. Eine der nächsten Krisen könnte eine Rohstoffkrise sein, auf die sich auch Deutschland vorbereiten sollte.

Deutsche Interessen
Tatsache ist: Die Weltwirtschaft steht in einer von multiplen Krisen dominierten Zeitenwende vor einer Neuorientierung. Krisen bieten Chancen. Ohne Rücksicht drängen die wahren Probleme wie Klimawandel, Dekarbonisierung, CO2-Reduktion, Elektromobilität, Sicherheit von Lieferketten und Rohstoffversorgung in den Vordergrund. Die Politik hat verbindliche Klimaziele mit Zeitschritten vereinbart.

Jede Zukunftsindustrie ist metallisch. Der Beitrag des Recyclings wird nur eine kleine Hilfe sein. Je energischer die Energiewende umgesetzt wird, desto größer ist der Rohstoffbedarf. Im Wettlauf um möglichst geringe Eingriffe in die Natur hat eine verantwortungsvolle, saubere Meeresbergbau-Technologie Chancen, einen Beitrag zu leisten und die Energiewende zu beschleunigen. Hierzu ist Technologieoffenheit erforderlich. Andernfalls bleibt nur die Intensivierung des Landbergbaus mit allen negativen Folgen. Dazu veröffentlichte die ISA 2022 eine technische Studie, die auf den relativ niedrigen CO2-Fußabdruck bei der Gewinnung der verschiedenen Erztypen hinweist und Vorteile gegenüber dem Landbergbau mit seinen schädlichen Nebenwirkungen und dem hohem Energieverbrauch aufzeigt.

Deutschland verbraucht sechs bis acht Prozent der weltweit abgebauten Bergbauprodukte. Daher sind die deutschen Interessen am Tiefseebergbau dreifach:

- Rohstoffe sichern
- Umweltschutz durchsetzen
- neue Technologien anbieten.

Die Energie- und Verkehrswende sowie die Dekarbonisierung von Industrie und Gesellschaft sind in ihrem ungeheuer hohen Metallbedarf nur zu bewältigen, wenn umweltverträglicher Meeresbergbau einen Beitrag liefert. Das Thema Rohstoffsicherheit muss einschließlich seiner maritimen Aspekte Bestandteil der Wirtschaftspolitik und der nationalen Sicherheitsstrategie sein, da nicht nur der Erfolg der deutschen Klima- und Umweltpolitik, sondern die gesamte Zukunft der Industrie und der Wiederaufbau der Bundeswehr davon abhängen.

Prof Dr Uwe Jenisch teaches at the Walther Schücking Institute for International Law at Kiel University.

Uwe Jenisch

 

Anmerkung der Red.: Dies ist die aktualisierte Kurzfassung der Veröffentlichung des Verfassers unter dem Titel "Tiefseebergbau: Mining Code quo vadis?" in Natur und Recht (NuR) 2023, Nr. 3, S.169-175 (open access)".

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