The Navy at the Cuxhaven Maritime Safety Centre
The Maritime Security Centre (MSZ) in Cuxhaven is the result of a wide range of considerations aimed at increasing maritime security and pooling expertise. The federal structure of the Federal Republic of Germany requires complex and creative solutions in order to be able to react effectively and efficiently when necessary.
Verschiede Konzepte wurden immer wieder durchdacht und in Teilschritten umgesetzt. Mit einem Bundestagsbeschluss von 1994 entstanden zwei Küstenwachzentren in Neustadt und Cuxhaven. In der Folge beschloss man auf Seiten des Verkehrsministeriums, Finanzministeriums, Landwirtschaftsministeriums und Innenministeriums einen Koordinierungsverbund der Vollzugskräfte, welcher aber keine eigene Dienststelle darstellte. Die Innenminister der fünf Küstenländer einigten sich im weiteren Verlauf auf eine Beteiligung an den Küstenwachzentren. Insofern konnten zunächst einmal die Kräfte der Inneren Sicherheit eine gemeinsame Arbeitsbeziehung gestalten. Eine vertragliche oder verwaltungsrechtliche Zusammenarbeit mit der Marine war zu diesem Zeitpunkt noch nicht denkbar. [ds_preview]
Ein deutlicher Fingerzeig zur weiteren Bündelung der Kräfte von Bund und Land war der Untergang des Holzfrachters Pallas im Jahr 1998. Im Zuge der Rettungsaktionen fand sich keine einheitliche und zuständige Weisungslage einer Behörde. In der Gemengelage von Teilkompetenzen gab es keine übergeordnete Zuständigkeit, die erforderlich ist, um eine solche Krise zu lösen. Letztlich war es dem Zufall zu verdanken, dass kein Besatzungsangehöriger beim Untergang des Schiffes ums Leben kam. Gleichwohl waren die Schäden für Umwelt und Natur erheblich. Aber auch dafür war das Regelungsmanagement nur rudimentär vorhanden. Daraufhin wurde die sogenannte „Grobecker-Kommission“ mit der Aufarbeitung beauftragt. Sie erarbeitete zwei Lösungsansätze:

Gebäude des Maritimen Sicherheitszentrums in Cuxhaven, Foto: VL-MSZ
1. Gründung eines Havariekommandos
2. Implementierung des Maritimen Sicherheitszentrums Cuxhaven
Im Jahr 2003 wurde das Havariekommando als gemeinsame Bund-/Ländereinrichtung ins Leben gerufen. Die Verwaltungsvereinbarung zur Kooperation weiterer Bundes- und Landesbehörden zur Verbesserung der Sicherheit auf See ist dann im Jahre 2005 geschlossen worden. Damit waren Bundespolizei, Zoll, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, Wasserschutzpolizeien der fünf Küstenländer und Havariekommando in einem Kooperations- und Kommunikationsnetzwerk zusammengeschlossen. Die örtliche und sachliche Zuständigkeit der sechs Partner bleibt bis heute davon unberührt. Eine Ausnahme bildet die herausgehobene Stellung des Havariekommandos bei der Zuständigkeit im Rahmen einer komplexen Schadenslage.
Marine als Verbindungselement
Die Marine war sehr wohl ein Teil der Überlegungen dieses Konstrukts, aber erst 2011 fand man eine Möglichkeit, sie als Partner in der Verwaltungsvereinbarung aufzunehmen. Als sogenanntes Verbindungselement Marine fand sie einen vertraglichen Einzug in den Kreis des Sicherheitsmanagements See, unter dem Dach des MSZ Cuxhaven. Die Kernzuständigkeiten der Behörden im MSZ Cuxhaven liegen im Inneren, also der Inneren Sicherheit. Insofern hat die Marine eine beratende und unterstützende Rolle. Die personellen, technischen und organisatorischen Möglichkeiten der Marine sind – ohne Zweifel – enorm und werden von den Partnern nicht nur geschätzt, sondern sind insbesondere bei großen Schadenslagen oftmals essentiell. Auch im Alltagsbetrieb erwiesen sich ihre Fähigkeiten als Partner in See als unverzichtbar. Im Gemeinsamen Lagezentrum See (GLZ-See) werden diese Herausforderungen 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche koordiniert. Seit 2017 hat sich die Marine dem Schichtbetrieb angeschlossen. Durch den stetigen Aufwuchs des Personals konnte sehr schnell von einem verlängerten Tagesdienst in eine 24-stündige Anwesenheit am Arbeitsplatz der Marine übergegangen werden.
Die Schlagworte Kommunikation, Information, Unterstützung und Koordinierung beschreiben im Kern die Verwaltungsvereinbarung und die Aufgabe, derer sich die Partner verpflichtet haben.
Eine Binsenweisheit ist, dass kurze Wege den Kern des Erfolgs ausmachen. Denn sind sie das, was im Notfall den Unterschied ausmacht. Jede Behörde für sich, in ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit, ist sich dessen bewusst. Klar ist insofern auch, dass dies erst recht gilt, wenn auf See die unterschiedlichen Zuständigkeiten koordiniert werden müssen. Aber auch der Alltags- und Ausbildungsbetrieb gestaltet sich deutlich effektiver und effizienter. Die Marine kann mit ihren Möglichkeiten den eigenen Ausbildungsbetrieb, zum Beispiel Winsch-Übungen mit SAR Hubschraubern, Schleppmanöver, aber auch komplexere Szenarien, deutlich verbessern und in Teilen sehr spontan auf die Kräfte der Partner zugreifen. Gleiches gilt insofern auch in Gegenseitigkeit. Die vielen und zunächst scheinbar kleinen Verbesserungen summieren sich zu einem schlagkräftigen Portfolio aller beteiligten Partner.
Stabskapitänleutnant Bernd Kunze












0 Kommentare