Britische Soldaten boarden ein mutmaßliches Piratenboot. Foto: Royal Navy/Crown Copyright

Britische Soldaten boarden ein mutmaßliches Piratenboot. Foto: Royal Navy/Crown Copyright

Entführung und Erpressung

Im neuesten Pirateriereports des IMB zeigt sich die Wirksamkeit gezielter Seeraumüberwachung. Trotzdem bleiben einige Seegebiete weiterhin nicht von Überfällen verschont.

Die Statistik zur weltweiten Piraterie des International Maritime Bureau in London wird seit 1990 veröffentlicht. Sie ist das verlässlichste Barometer für aktuelle Entwicklungen, auch wenn es nicht alle Fälle erfasst. 2021 wurden dem IMB 132 Zwischenfälle gemeldet. Zum Vergleich: 2020 waren es 195, 2019 mit 162 einige weniger. Damit zeigen sich global betrachtet erfreuliche Entwicklungen. Vergleichswert: In den Jahren 2009 bis 2011 wurden allein in den Gewässern am Horn von Afrika jeweils deutlich mehr als 200 Überfälle gezählt.[ds_preview]

2021 fand lediglich eine Schiffsentführung statt. 2019 waren es vier und in den Jahren 2018 und 2017 waren es jeweils sechs. Bei fünf Vorfällen wurden Schiffe beschossen (Vorjahr 11). Vier Seeleute wurde 2021 verletzt, 2019 waren es sieben, 2017 sogar acht. Ein Seemann wurde während eines Überfalls getötet, 2019 war es ebenfalls einer, 2018 keiner und 2017 gleich drei. Zur Erpressung von Lösegeld wurden 2021 57 Seeleute entführt.

In allen regelmäßig von Piratenaktivitäten betroffenen Gewässern werden Sicherheitsmaßnahmen nach dem Muster der Best Management Practice (BMP) empfohlen, die es seit 2020 in verschiedenen Versionen differenziert nach Seegebieten gibt. Diese Empfehlungen werden regelmäßig unter Beteiligung diverser Organisationen wie Bimco, ICS, Intertanko und OCIMF aktualisiert. Die BMP umfasst skalierbare Maßnahmen wie erhöhte Aufmerksamkeit des Brückenpersonals ebenso wie automatisierte Warnsysteme, Schutzräume und gegebenenfalls private bewaffnete Sicherheitsteams.

Der Bericht des IMB ist als PDF-Datei kostenfrei bestellbar unter https://www.icc-ccs.org/index.php/piracy-reporting-centre/request-piracy-report.

Ständige Überwachung wirkt

2021 gab es am Horn von Afrika keine Attacke, zumindest keine, die dem IMB gemeldet wurde. Die Statistik zählt für 2020 einen Angriff, für 2019 keine. Noch 2017 waren neun Angriffe gemeldet worden und 2018 nur drei. Die Lage Somalias hat sich insgesamt in den letzten Jahren nicht signifikant verbessert, eine Kontrolle der Zentralregierung in Mogadischu über die Piratennester an der Ostküste gibt es nach wie vor nicht. Daher sind die Banden weiterhin aktiv, wenn auch derzeit nur im teils legalen, teils illegalen Seeverkehr an Somalias Küsten oder zwischen Somalia und dem Jemen. Im erweiterten Küstenvorfeld Westafrikas und am Horn von Afrika ist daher bis weit in das Somalische Becken hinein erhöhte Wachsamkeit geboten. Entwarnung ist keinesfalls angezeigt.

Hotspot Westafrika

Aus den Gewässern des Golfs von Guinea, von dem die Küsten und Flussdeltas Nigerias nur einen kleineren Teil ausmachen, wurden dem IMB 2021 insgesamt 31 Überfälle gemeldet. Das Gebiet zählt damit ganz klar zu den gefährlichen Schifffahrtsrouten der Welt. Allerdings haben die Zahlen gegenüber den Vorjahren deutlich abgenommen. 2020 und 2019 waren jeweils noch deutlich mehr als 50 Meldungen eingegangen.

US-Soldaten beim Einsatz gegen Piraten, Foto: US Navy

US-Soldaten beim Einsatz gegen Piraten, Foto: US Navy

Es zeigt sich in dieser Region möglicherweise die Wirksamkeit der Aktivitäten der Anrainerstaaten und der Einsätze fremder Seestreitkräfte. Das IMB lobt in seinem Jahresbericht ausdrücklich die verstärkten Maßnahmen der westafrikanischen Küstenstaaten und der Seestreitkräfte Dänemarks, Italiens, Russlands, Spaniens und Portugals. Allerdings bleiben die Grundprobleme der Anrainerstaaten, insbesondere die internen Probleme des multiethnischen und bevölkerungsreichen Nigeria, auch in Zukunft die gleichen. Zeitgleich sehen einige gut angelaufene Initiativen zur Stärkung der nationalen Sicherheitskräfte der Anrainer, etwa das nigerianische Projekt Deep Blue, einer unsicheren Zukunft entgegen, wie der ausführliche Beitrag von Michael Meyer im marineforum 12-2021 belegt.

Die Abwehr von Attacken hat jedenfalls im vergangenen Jahr in etlichen Fällen gut funktioniert. In einer Mehrzahl von Einzelfallberichten belegt das IMB die raschen Reaktionen von regionalen Sicherheitskräften und Einheiten der oben genannten Marinen, die den angegriffenen Seeleuten Entführungen ersparten, soweit letztere sich in die auf ihren Schiffen eingebauten Sicherheitsräume zurückziehen konnten. Private bewaffnete Sicherheitsteams hatten sich anders als am Horn von Afrika an den Küsten Westafrikas nicht durchgängig bewährt, weil sie den Angreifern nach Anzahl und Feuerkraft häufig unterlegen waren.

Alle 57 dem IMB gemeldeten Entführungen von Seeleuten fanden an den Küsten Westafrikas statt. Die Frage ist allerdings, ob die geografische Zuordnung nach dem Ort der Attacken vor den Küsten von Benin, São Tomé und Príncipe, Äquatorialguinea, Gabun, Ghana und Nigeria stets deckungsgleich ist mit der Herkunft der Tätergruppen. Erfreulich ist allein der Vergleich mit den Vorjahren, denn noch 2019 wurden 121 Seeleuten in diesen Gewässern entführt.

Attacken werden mit schnellen Booten und automatischen Waffen auch weit entfernt von der Küste durchgeführt, in der Vergangenheit in Entfernungen von bis zu 170 Seemeilen – und gelegentlich auch präventiv verhindert. Nach diesem Schema operierte auch die Gruppe, deren Boot im November 2021 in internationalen Gewässern der Besatzung der dänischen Fregatte ESBERN SNARE auffiel. Das marineforum berichtete auf seiner Website: „Nach einem aktuellen Warnhinweis überprüfte der eingesetzte SeaHawk-Bordhubschrauber einen schnellen Kontakt im Gebiet des Schifffahrtsweges vor der Küste Ghanas und entdeckte acht Besatzungsmitglieder samt piraterieeigentümlichen Gerätschaften an Bord. Das mit einem Boardingteam ausgeschickte RHIB (Festrumpfschlauchboot) wurde auf seinen regelkonformen Versuch hin, das vermeintliche Piratenboot mit Schüssen vor den Bug zur Überprüfung aufzustoppen, unvermittelt gezielt beschossen. Die zur Selbstverteidigung gegebene Antwort der Dänen war eindeutig: Vier Personen konnten in Gewahrsam genommen werden, einer davon verletzt. Vier weiteren Personen bleibt allerdings ein Gerichtsverfahren in Kopenhagen wegen Mordversuchs erspart – sie wurden bei dem Schusswechsel tödlich getroffen. Auch das Piratenboot schwimmt nicht mehr.“ Hintergrund der dänischen Operation ist das Interesse am Schutz der Schifffahrt in der Region. Der Rat der Europäischen Union hatte das ausgedehnte Seegebiet des Golfs von Guinea im Januar 2021 als „Meeresgebiet von Interesse“ definiert.

Uneinheitliches Asien

In den asiatischen Gewässer oszillieren die Zahlen und zeigen keine klare Tendenz. 2021 wurden 59 Attacken gemeldet. 2020 immerhin 78, 2019 „nur“ 62 und 2018 waren es 85. Einzig auffällig ist die Entwicklung in der Straße von Singapur: 2021 wurden 35 Attacken gemeldet, 2020 waren es 23, 2019 nur zwölf, in 2018 ganze drei.

Deutsche Marine am Horn von Afrika

Die Operation Atalanta ist der erste Marineeinsatz unter dem Dach der Europäischen Union, beschlossen wurde das Mandat erstmals im Oktober 2008, die letzte Verlängerung erfolgte 2018 bis zum Ablauf des Jahres 2020. Das Mandat des Deutschen Bundestages für Atalanta gibt es seit Dezember 2008, seither wurde es wiederholt nahtlos verlängert, zuletzt am 21. April 2021. Noch bis zum 30. April.2022 können damit bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten (vorher 400) im Rahmen dieser Operation eingesetzt werden.
Im April 2021 endete die Stationierung deutsche Soldaten in Djibouti, das deutsche Kontingent mitsamt Seefernaufklärer nunmehr abgezogen. Ein Einsatz seegehender Einheiten ist unter dem verlängerten Mandat vorgesehen, aber bis Ende 2021 nicht mehr realisiert worden. Die bisher letzten im Rahmen von Atalanta eingesetzten Schiffe der Deutschen Marine waren die Fregatte BAYERN und der Betriebsstofftransporter SPESSART im Jahr 2016. Die erste vor Ort eingesetzte schwimmende Einheit in den letzten Tagen des Jahres 2008 war die Fregatte KARLSRUHE.

Der Einsatz erfolgt auf Grundlage des UN-Seerechtsübereinkommens von 1982 in Verbindung mit mehreren Resolutionen des UN-Sicherheitsrates (UN-SC 1814, 1816, 1838, 1846 und 1851 aus 2008 und weiteren von 2009 bis 2014) sowie dem Beschluss des Rates der Europäischen Union 2008/851 vom 10. November 2008 und weiteren seither gefassten Beschlüssen.

Michael Stehr

13. Apr. 2022 | 0 Kommentare

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