Der schwere Kreuzer USS Northampton wurde 1928 auf Kiel gelegt. Foto: NHC

Der schwere Kreuzer USS Northampton wurde 1928 auf Kiel gelegt. Foto: NHC

Rüstungsbeschränkung zwischen den Weltkriegen

Vor 100 Jahren tagte die Washingtoner Konferenz zur Begrenzung der Marinerüstung. In ihrem Verlauf wurden drei wichtige Verträge vereinbart, die die politische und militärische Lage im Vorfeld des Zweiten Weltkriegs prägten.

Kurz nach Ende des Ersten Weltkriegs zeichnete sich neues Konfliktpotenzial unter den Siegermächten ab. Die bedeutendsten Faktoren waren das ausufernde Wettrüsten unter den verbleibenden Seemächten sowie die strategische Konkurrenz dieser Staaten im Pazifikraum. Hierzu zählte auch die Gefahr einer Aggression gegen das politisch und militärisch schwache China.
Die Lage in China war besonders prekär. Das Land hatte sich politisch auf die Seite der Entente-Mächte im Ersten Weltkrieg gestellt; mehr als hunderttausend Chinesen dienten als nicht-militärische Unterstützungskräfte für die britischen und französischen Streitkräfte. Die erhoffte Anerkennung der vollständigen territorialen Souveränität Chinas durch die Siegermächte blieb allerdings aus. Intern blieb das Reich der Mitte zwischen verfeindeten politischen Bewegungen und zahllosen territorialen Warlords gespalten.
Zusammengenommen bargen diese Entwicklungen die Gefahr eines neuen militärischen Großkonflikts, diesmal im pazifischen Raum. Angesichts dieser Lage drängte eine Gruppe von US-Senatoren Präsident Warren Harding, Abrüstungsgespräche mit den beiden stärksten Konkurrenten der USA auf dem Marinesektor, Großbritannien und Japan, einzuleiten.[ds_preview]
Harding ließ sich überzeugen. US-Außenminister Charles Evans Hughes lud im Herbst 1921 zur Washingtoner Konferenz ein. Die Tagesordnung war breiter gefächert als vom Senat ursprünglich vorgesehen. Tatsächlich fanden unter dem gemeinsamen Dachmantel zwei diplomatische Verhandlungsrunden gleichzeitig statt, die verschiedene, aber gleich wichtige Ziele verfolgten. Die Konferenz zur Begrenzung der Marinerüstung sollte das verschwenderische und potenziell kriegstreibende maritime Wettrüsten auf dem Gebiet der Großkampfschiffe beenden. Die Fernostkonferenz sollte die politische und strategische Lage in Ostasien und im westpazifischen Raum stabilisieren, um die Gefahr eines Krieges in dieser Region einzudämmen.
Die Tagung begann am 12. November 1921. Neun Nationen folgten insgesamt dem Ruf. Neben dem Gastgeber USA beteiligten sich die führenden Seemächte Frankreich, Großbritannien, Italien und Japan sowie – zur Teilnahme am pazifischen Abschnitt der Verhandlungen – Belgien, China, die Niederlande und Portugal. Im Verlauf der nächsten drei Monate wurden insgesamt sieben Verträge vereinbart, darunter drei mit besonderer Tragweite.

Japanische Bedrohung

Das Viermächteabkommen zwischen Frankreich, Großbritannien, Japan und den Vereinigten Staaten stellte das erste greifbare Ergebnis der Konferenz dar. Der Vertrag wurde am 13. Dezember 1921 paraphiert. Die Vertragsparteien verpflichteten sich zur gegenseitigen Achtung der pazifischen Gebiets- und Mandatsansprüche. Das Abkommen schrieb ferner Konsultationen zur Beilegung von „jedweder Unstimmigkeit“ im Pazifikgebiet vor, ehe die Vertragsparteien militärische Schritte unternehmen durften. Sämtliche von Japan beanspruchten Mandatsinseln wurden in einem Anhang dokumentiert. Washington und London erkannten hierdurch Tokios Verwaltungs- und Nutzungsrecht auf Tausende kleine Inseln nördlich des Äquators an; diese Inseln konnten somit grundsätzlich der kaiserlichen Flotte als Versorgungs- und Kommunikationsstützpunkte dienen. Der Vertrag hatte eine zehnjährige Laufzeit.

HMS Barham und HMS Malaya, gefolgt vom Flugzeugträger HMS Argus Ende der 1920er-Jahre. Foto: NHC

Japanischer Flugzeugträger Akagi 1925. Foto: Marinehistorisches Museum Kure/Japan

Japanischer Flugzeugträger Akagi 1925. Foto: Marinehistorisches Museum Kure/Japan

Mit Einführung des neuen Abkommens wurde das britisch-japanische Verteidigungsbündnis von 1902 außer Kraft gesetzt. Dies war eine Priorität der Vereinigten Staaten. Bereits zu diesem Zeitpunkt erkannten US-Strategen Japan als wesentlichste militärische Bedrohung US-amerikanischer Interessen. Dies betraf sowohl die US-Überseegebiete im Pazifik wie auch den Zugang der USA zum chinesischen Markt. Im Falle eines amerikanisch-japanischen Konflikts befürchtete Washington, dass London beim Fortbestand des anglo-japanischen Bündnisses automatisch auf Seiten Japans in den Krieg hineingezogen würde.
Das bekannteste Resultat der Tagung war das Fünfmächteabkommen über die Beschränkung der Marinerüstung. Das Dokument wurde am 6. Februar 1922 durch Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan und die Vereinigten Staaten unterzeichnet. Der Vertrag setzte Obergrenzen hinsichtlich der Beschaffung beziehungsweise des Besitzes sogenannter kapitaler Schiffe. Dieser Begriff umfasste Schiffe mit mehr als 20 000 Tonnen Verdrängung beziehungsweise mit Geschützen, die ein größeres Kaliber als acht Zoll besaßen. In der Praxis fielen Schlachtschiffe und Schlachtkreuzer in diese Kategorie.
Letztendlich wurde hinsichtlich der zulässigen Verteilung der kapitalen Schiffe unter den Seemächten ein Maßstab von 5:3:1,7 vereinbart. Der US Navy sowie der britischen Royal Navy wurden dabei jeweils 525 000 Tonnen für solche Schiffe zugestanden. Frankreich und Italien begnügten sich mit jeweils 175 000 Tonnen, die kaiserliche japanische Marine akzeptierte – nach zähen Verhandlungen – eine Obergrenze von 315 000 Tonnen. Der Vertrag begrenzte auch die Größe und Bewaffnung der Schlachtschiffe. Kein kapitales Schiff sollte mehr als 35 000 Tonnen Verdrängung besitzen oder Geschütze über Kaliber 16 Zoll führen.

Erfolg für Tokio

Die Gesamttonnageverteilung zugunsten der USA und Englands berücksichtigte die Tatsache, dass beide Länder Gebiete sowohl im Pazifik wie im Atlantik schützen mussten. Die Vereinbarung stellte einen weitgehenden Verhandlungserfolg für Tokio dar. Washington hatte anfänglich vorgeschlagen, dass Japan nur halb so viel Tonnage wie die USA unterhalten solle, während Tokio ursprünglich eine Verteilung im Maßstab 10:10:7 gefordert hatte.
Insgesamt mussten die drei führenden Seemächte 66 bereits in Dienst oder im Bau befindliche Schlachtschiffe und Schlachtkreuzer ausmustern (USA 26, England 24, Japan 16) um vertragskonform zu bleiben. Über diese Maßnahmen hinaus verpflichteten sich alle fünf Vertragsparteien, zehn Jahre lang keine neuen kapitalen Schiffe zu bauen (Ausnahmen galten für Frankreich und Italien, die – unter Wahrung der Obergrenzen – einige ohnehin auszumusternde Schiffe ersetzen durften). Ab 1936 sollte ein Stand von jeweils 15 Einheiten bei der US Navy und der Royal Navy sowie neun Einheiten bei der kaiserlich japanischen Flotte erreicht werden.

Offiziere der japanischen Delegation inspizieren 1921 das Kohleschiff USS ORION. Foto: NHC

Offiziere der japanischen Delegation inspizieren 1921 das Kohleschiff USS ORION. Foto: NHC

Verschrottung amerikanischer Schlachtschiffe 1923 in Philadelphia. Foto: US Naval Historical Center

Verschrottung amerikanischer Schlachtschiffe 1923 in Philadelphia. Foto: US Naval Historical Center

Weitere Obergrenzen wurden hinsichtlich des Besitzes von Flugzeugträgern vorgeschrieben. Hier gewährte der Vertrag den USA und Großbritannien jeweils 135 000 Tonnen, Japan 81 000 Tonnen sowie Frankreich und Italien je 61 000 Tonnen. Einzelne Schiffe durften eine Verdrängung von 27 000 Tonnen nicht überschreiten. Eine Ausnahme galt für Schiffe, die bei Vertragsunterzeichnung bereits im Bau waren; hier wurden bis zu 33 000 Tonnen gestattet. Schiffsartillerie blieb für alle Flugzeugträger auf acht Zoll oder kleiner beschränkt.
Eine von den USA vorgeschlagene Gesamttonnagebeschränkung für Kreuzer – im gleichen nationalen Verhältnis wie bei den kapitalen Schiffen – wurde nicht akzeptiert. Allerdings wurden eine maximale Verdrängung von 10 000 Tonnen pro Schiff sowie eine Beschränkung der Schiffsbewaffnung auf Kaliber acht Zoll vereinbart.

Amerikanische und japanische Delegationen. Foto: LoC

Amerikanische und japanische Delegationen. Foto: LoC

Schließlich stimmten Washington, London und Tokio zu, keine neuen Marinestützpunkte oder Küstenfestungen im Pazifik – einschließlich der Kurilen – zu bauen. Das fest umrissene Wirkungsgebiet verlief vom 110. bis zum 180. Längengrad sowie vom 30. Breitengrad bis zum Äquator. Ausgenommen blieben die japanischen Hauptinseln sowie Hawaii. Diese Bestimmung war in den USA besonders kontrovers. Vor allem die US Navy äußerte Bedenken, dass amerikanische Besitzungen und Stützpunkte im Pazifik im Falle eines Krieges gegen Japan unzureichend geschützt wären. Japan hingegen begrüßte die Bestimmung in der Annahme, dass Washington ohne Ausbau der eigenen Stützpunkte keinen Aggressionskrieg im Pazifik unternehmen könne.
Das Fünfmächteabkommen hatte eine Mindestlaufzeit bis Ende 1936. Die Richtlinien des Abkommens sahen vor, dass einzelne Vertragsparteien eine Änderung ihrer Obergrenzen beantragen durften, wobei eine solche Änderung von der Zustimmung der übrigen Vertragsparteien abhing. Ab 1934 konnte jede Partei die Absicht zur Kündigung des Abkommens zum 31.12.1936 anmelden. Mit dem Ausstieg einer Nation wurde der Vertrag für alle Parteien nichtig.

Neunmächteabkommen

Das Neunmächteabkommen unter zusätzlicher Beteiligung von Belgien, China, den Niederlanden und Portugal regelte die Beziehungen Chinas zu den übrigen Unterzeichnerstaaten. China brachte ursprünglich zehn Vertragspunkte in die Verhandlungen ein, doch einigten sich die Parteien schließlich auf vier Punkte. Die Unterzeichnerstaaten verpflichteten sich, die politische und territoriale Souveränität und Integrität Chinas anzuerkennen, zu respektieren sowie auf extraterritoriale Rechte zu verzichten. Sie verpflichteten sich weiter, ihre verbleibenden Truppenverbände aus den Landesteilen abzuziehen, die vollständig unter Kontrolle der chinesischen Zentralregierung standen. Ausgenommen davon war lediglich die weiterhin dominante Stellung Japans in der Mandschurei. Peking garantierte sämtlichen Nationen den freien Zugang zum chinesischen Markt, während die ausländischen Vertragsparteien auf wirtschaftliche Exklusivrechte innerhalb Chinas verzichteten. Im Konfliktfall schrieb der Vertrag Konsultationen vor.

Vertragsunterzeichnung auf der Washingtoner Konferenz. Foto: LoC

Vertragsunterzeichnung auf der Washingtoner Konferenz. Foto: LoC

Vier weitere Vereinbarungen wurden im Rahmen der Tagung getroffen. Die Parteien des Fünfmächteabkommens unterzeichneten einen Vertrag, der den Einsatz von Unterseebooten im Rahmen des Handelskriegs stark einschränkte. Das Torpedieren von Handelsschiffen ohne Vorwarnung wurde verboten; die Versenkung solcher Einheiten durfte erst erfolgen, nachdem die zivile Besatzung von Bord gebracht wurde. U-Boot-Besatzungen, die dieser Vorschrift zuwiderhandelten, sollten als Piraten eingestuft und bestraft werden.
Ursprünglich hatten die Vereinigten Staaten – analog zur Regelung der kapitalen Schiffe – zahlenmäßige Obergrenzen hinsichtlich der U-Boot-Flotte vorgeschlagen, doch konnten sich die Konferenzteilnehmer nicht auf eine angemessene Verteilung dieser Waffengattung einigen. Der größte Streit entbrannte zwischen England, das gerne alle U-Boote geächtet hätte, und Frankreich, das auf jede Regelung verzichten wollte.
Wenig kontrovers hingegen war die im gleichen Abkommen vereinbarte Ächtung des Einsatzes von Giftgas durch sämtliche Unterzeichnerstaaten. Im Rahmen dieser Verhandlungsrunde wurden ebenfalls Beschränkungen hinsichtlich des militärischen Einsatzes von Flugzeugen erörtert, doch wurde diesbezüglich keine Einigung erreicht.
Japan und China unterzeichneten den bilateralen Shandong-Vertrag, der die Rückgabe der gleichnamigen Provinz samt deren Bahnlinie an China vereinbarte. Allerdings erhielt Japan im Rahmen der Vereinbarung Privilegien innerhalb der Provinz.
Weiterhin verpflichtete sich Japan, seine nach dem Ersten Weltkrieg in Sibirien verbleibenden Truppen abzuziehen. Und schließlich einigten sich Japan und die USA auf gleiche Zugangsrechte zu den Fernmeldeeinrichtungen auf der japanisch-kontrollierten Pazifikinsel Yap.

Schiffbau und Flottenstruktur

Die Tonnagebeschränkungen des Fünfmächteabkommens wurden ein Anreiz zur Entwicklung leistungsstarker Technologien, um die „eingeschränkten“ Flotten möglichst schlagkräftig zu gestalten. Verbesserungen wurden insbesondere in den Bereichen weitreichende Schiffsartillerie, Munition, Panzerung und Antrieb angestrebt. In den frühen 1930er-Jahren wurden auch erste Experimente mit Schiffsradaren durchgeführt.
Die Begrenzung der Schlachtschiffbeschaffung führte automatisch zu einer neuen Schwerpunktsetzung – sprich zu einem neuen Wettrüsten – bei den Kreuzern. Hier wurden vor allem schwere Kreuzer mit annähernd 10 000 Tonnen Verdrängung vorgezogen. Um die Kampfkraft zu maximieren, wurden diese sogenannten „Washington-Kreuzer“ in der Regel nur leicht gepanzert aber möglichst schwer bewaffnet. Die Hauptartillerie bestand in der Regel aus neun bis zehn schweren Geschützen mit acht Zoll in Doppel- oder Drillingstürmen, häufig ergänzt durch kleinere Geschütze. Erst auf der 1930 einberufenen Londoner Konferenz wurden auch Beschränkungen hinsichtlich des Kreuzerwettrüstens vereinbart. Im Rahmen der gleichen Tagung wurde auch das in Washington beschlossene Schlachtschiffmoratorium um sechs Jahre verlängert.
Die größte Tragweite hatte allerdings die Fortentwicklung der Flugzeugträger sowie der trägergestützten Flugzeuge. Mehrere 1922 im Bau befindliche Schlachtkreuzer wurden Mitte des Jahrzehnts als Flugzeugträger fertiggestellt. Diese Schiffe dienten den verschiedenen Flotten als Versuchsplattform, um Flugzeugtechnologie sowie Einsatzkonzepte zu erproben. Die hieraus gewonnenen Lehren flossen in die Entwicklung der nächsten Flugzeugträgergenerationen ein und dienten Briten, Japanern und US-Amerikanern als Grundlage der zwischen 1941 und 1945 eingesetzten Strategie und Taktik.

Geopolitische Auswirkungen

Durch die Schwächung der europäischen Mächte hatte der Erste Weltkrieg auch die Kräftebalance im Pazifik verändert. Die USA und Japan gingen aus dem Konflikt gestärkt hervor. Diese Ausgangslage ermunterte vor allem Japan, einen militaristischen und expansionistischen Kurs in Asien und im Westpazifik einzuschlagen, um das Machtvakuum zu nutzen.

US-Außenminister Charles Evans Hughes fungierte als Gastgeber der Konferenz. Foto: LoC

US-Außenminister Charles Evans Hughes fungierte als Gastgeber der Konferenz. Foto: LoC

Erste Seite des Viermächteabkommens. Foto: LoC

Erste Seite des Viermächteabkommens. Foto: LoC

In den USA warnte vor allem die US Navy bereits Anfang der 1920er-Jahre vor einem japanischen Aggressionskrieg, der auch gegen die Vereinigten Staaten gerichtet sein könne. Anders als in Japan scheute jedoch die Mehrheit der politischen Führung Kosten und Aufwand einer Aufrüstungspolitik. Die Regierung hoffte, durch die verschiedenen Vereinbarungen der Washingtoner Konferenz die Gefahr eines größeren Kriegs im Pazifikraum zu minimieren. De jure bewirkten die verschiedenen Verträge eine Anerkennung des geopolitischen Status quo in Ostasien.
Allerdings fehlte ein Mechanismus, um sämtliche Parteien zu zwingen, sich an die Vereinbarungen zu halten. In den ersten Jahren nach der Washingtoner Konferenz enthielten sich die Unterzeichnerstaaten des Neunmächteabkommens dennoch weitgehend der Einmischung in die inneren Angelegenheiten Chinas. Frankreich, Großbritannien, die USA – und in gewisser Hinsicht sogar Japan – unterstützten ferner die Bemühungen Pekings, eine stabile Zentralregierung aufzubauen. Letztendlich konnte dies allerdings nicht die politischen und regionalen Konflikte innerhalb Chinas überwinden. Rivalisierende paramilitärische Bewegungen und zunehmende Ablehnung der verbleibenden ausländischen Präsenz in China verhinderten die im Vertrag angestrebte Entwicklung einer stabilen und selbstständigen politischen Ordnung. Folglich konnten weder Peking noch die übrigen Vertragsparteien verhindern, dass Japan zu einem expansionistischen Kurs zurückkehrte und 1931 die Mandschurei erneut besetzte.

US-Delegation der Washingtoner Konferenz. Foto: US National Archives

US-Delegation der Washingtoner Konferenz. Foto: US National Archives

Das Fünfmächteabkommen währte nur wenig länger. Anfang der 1930er-Jahre forderte Tokio hinsichtlich der Schiffbauobergrenzen die Gleichstellung mit den USA und Großbritannien. Beide Länder lehnten dies ab, woraufhin Tokio 1936 vertragskonform das Abkommen kündigte.
Dennoch: Die Verträge der Washingtoner Konferenz hatten zu einer vorübergehenden Neuordnung der strategischen Verhältnisse im Pazifik sowie auf den Weltmeeren geführt. Japans expansionistischer Kurs wurde ein Jahrzehnt lang eingedämmt. Ohne die Washingtoner Abkommen wäre der nächste Krieg zwischen den Vertragsparteien vermutlich Jahre früher ausgebrochen.

Autor: Sidney E. Dean

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