Wenn in Kiew dieser Tage Sirenen aufheulen, bangen die Menschen nicht nur um ihre Familien und ihre Liebsten in den Bunkern. Sie hoffen auch, dass das Luftverteidigungssystem die Angriffe des russischen Kriegsterrors gegen ihre Stadt abfängt. Damit dies gelingen kann, ist die Ukraine auf Unterstützung ihrer internationalen Partner angewiesen. Ein Waffenbündnis, geschmiedet, um der russischen Invasion die Stirn zu bieten.
Die Bundesregierung muss in diesem Bündnis die Aufgabe wahrnehmen, Waffenlieferungen so zu organisieren, dass Deutschland als verlässlicher europäischer Partner auftritt. Ein Rüstungsexportkontrollgesetz, welches im Koalitionsvertrag vereinbart ist, muss unter anderem dafür den rechtlichen Rahmen schaffen.
Vor einigen Wochen hat das Bundeswirtschaftsministerium erste Eckpunkte für einen Gesetzentwurf vorgestellt. [ds_preview] Wir hatten uns vorab auf die Zusammenführung bereits bestehender Gesetze und Regelungen verständigt, die Punkte müssen diesbezüglich ausgerichtet werden. Neue Verschärfungen und Restriktionen braucht es aber nicht. Strenge Auflagen wie die Wahrung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im jeweiligen Empfängerland finden bei den Einzelfallprüfungen heute schon besondere Berücksichtigung. Bestehende Regeln sollen aber nicht nur gebündelt werden, das Gesetz muss auch das Label „europäisch“ tragen können.
Der Blick auf Lieferungen von Rüstungsgütern hat sich seit der „Zeitenwende" verändert. Mehr als jemals zuvor wird deutlich, internationale Lösungen sind gefragt, nationale Lösungen können nur zweite Wahl sein. Damit Deutschland als führender und verlässlicher Kooperationspartner wahrgenommen wird, muss sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für die Harmonisierung der unterschiedlichen Exportregime der Mitgliedstaaten einsetzen. Für eine bessere Koordinierung und eine engere Verzahnung der Verteidigungsindustrie sind europäisch gedachte Regeln der sinnvollste Weg. Nicht nur einer gemeinsamen Verteidigungsidee würde damit Leben eingehaucht, es entstünde obendrein ein solides Bollwerk gegen die russische Aggression.
Kriterien eines Rüstungsexportkontrollgesetzes müssen im Hinblick auf eine volatile internationale Lage Verlässlichkeit und Schnelligkeit sein. Das bedeutet, Rechtssicherheit bei Exporten und die Garantie für schnelle und effiziente Genehmigungsverfahren. Aus diesem Grund lehnen wir eine Prozessstandschaft und die Möglichkeit eines Verbandsklagerechts ab, da diese Punkte dem Prinzip der Zuverlässigkeit entgegenstehen. Wir sollten immer bedenken, ein Gesetz, welches Hürden statt Klarheiten schafft, geht zu Lasten des Schutzes der Menschen, die auf unsere Unterstützung vertrauen.
Bei seiner Rede in Prag Ende September hat Bundeskanzler Olaf Scholz von Europa mehr „Koordination“ und eine „dauerhafte und verlässliche Arbeitsteilung zwischen allen Partnern“ gefordert. Hervorgehoben wurde die besondere Verantwortung Deutschlands bei der Luftverteidigung ukrainischer Städte.
Der Politik ist sehr wohl bewusst, dass internationale Sicherheit heute anders zu definieren ist als noch vor ein paar Jahren. Seit Ende Februar verteidigt die Ukraine nicht nur Land und Familien. Sie verteidigt die Werte und unverhandelbaren Rechte, denen wir uns als Europäer verpflichtet fühlen. In der jetzigen Situation ist eine Verständigung am Verhandlungstisch nicht möglich. Moskau stellt für einen „Frieden“ völlig inakzeptable Bedingungen. Der Schutz der Bevölkerung muss also weiterhin über militärische Mittel gewährleistet werden. Auch aus Deutschland. Damit wird uns ein Schutzauftrag zuteil, dem wir uns nicht entziehen können. Die Menschen in Kiew und anderen Städten, die in den Schützenstellungen und in den Luftschutzbunkern ausharren, zählen auf uns.
Hagen Reinhold ist Mitglied des Deutschen Bundestages und Beauftragter für Maritime Wirtschaft der FDP-Fraktion.
Hagen Reinhold










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