Mehr als ein Dutzend Unterwasserkabel sind durch das Rote Meer verlegt. Mindestens drei von ihnen wurden wohl durch den Anker eines durch die Houthi-Milizen angegriffenen Frachtschiffs durchtrennt. Am 18. Februar 2024 wurden zwei Anti-Schiffs-Raketen auf den Massengutfrachter „Rubymar“ (171 Meter, 19.000 Tonnen) abgefeuert, von denen eine das Schiff traf und schwere Schäden verursachte. Das Schiff sank am 2. März.[ds_preview]

Luftaufnahme der „Rubymar“ mit auslaufendem Öl nach dem Raketenangriff. Bild: USCENTCOM
Nun wurde eine erste 25.000 Kilometer lange wichtige Datenleitung zwischen Asien und Europa von einem Schiff der E-Marine, einer Tochtergesellschaft der in Abu Dhabi ansässigen Emirates Telecommunications Group, instandgesetzt. Das Glasfaserkabel, für dessen Reparatur der Zugang zu den jemenitischen Gewässern erforderlich war, wurde im Juli wieder in Betrieb genommen, so ein jemenitischer Regierungsvertreter. Das Reparaturschiff „Niwa“ bleibe in jemenitischen Gewässern, um auch die weiteren beschädigten Kabel zu reparieren.

MV „Rubymar“ versinkt im Roten Meer. Bild: USCENTCOM

Kabelreparaturschiff NIWA. Quelle: Marinetraffic/J.Daniels
Monatelange Verhandlungen waren nötig, damit die Kabelbetreiber die Reparaturarbeiten beauftragen konnten. Es mussten Absprachen nicht nur mit der international anerkannte Regierung im Süden getroffen werden, sondern auch mit der von den Houthi unterstützten Regierung im Norden.

Politische Lage im Jemen (Stand 2022). Quelle: Yemen Policy Center und SWP
Ungeschützte Unterwasser-installationen (seabed infrastructure) und die besonderen Herausforderungen beim Durchführen von Reparaturen, wie jetzt im Roten Meer, verdeutlichen einmal mehr die Verwundbarkeit des freien Welthandels und seiner Datenverbindungen.
Da wäre es doch gut, wenn den Bedenken hinsichtlich Sicherheit und Schutz kritischer Infrastrukturen mit einer sachlichen und umfassenden politischen Diskussion Rechnung getragen und das Erforderliche mit Umsetzungshärte auch in Deutschland folgen würde. Bereits der Inspekteur der Marine warnte vor Zögerlichkeit bei der Modernisierung der deutschen Seestreitkräfte und hob deren Bedeutung für den Schutz kritischer Infrastruktur hervor.
kdk
Quelle: gCaptain










Das gebetsmühlenartige Referieren der derzeitigen (unzureichenden und unwirksamen!) gesetzlichen Regelung hilft überhaupt nicht weiter. Die BP See ist unfähig, diese Aufgabe zu stemmen (dann könnte sie nichts anderes mehr machen, außerdem bräuchte sie dazu mehr Einheiten und Personal – Realisierung kann man vergessen). Es sei denn, die seefahrenden Dienste aller Ministerien würden zu einer wirklich schlagkräftigen Küstenwache zusammengefaßt, die diesen Namen verdient (wie die US Coast Guard). Eher geht ein Kamel durchs Nadelöhr, als daß in Deutschland die betroffenen Ministeriumsführungen so einem Vorschlag zustimmen würden.
Es wird höchste Zeit, den Schutz kritischer Infrastruktur in Friedenszeiten gesetzlich als Teil des Auftrags der Streitkräfte (speziell, aber nicht nur) der Marine zu definieren. Erfolgt dies nicht, so werden wir immer wieder von Sabotageversuchen wie auch z.B. den kürzlichen am Fliegerhorst Köln-Wahn überrascht werden. Und NEIN, der Schutz kritischer Infrastruktur durch die Armee wäre KEINE Rückkehr zum Dritten Reich oder eine sonstige Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates!
Matthias Roesner, Büttelborn
Der Schutz kritischer Infrastruktur am Meeresboden ist in Deutschland primär eine Aufgabe der Polizei von Bund und Ländern – jedenfalls in Friedenszeiten. Die Bundeswehr kann auf Antrag Amtshilfe leisten, falls freie Kapazitäten vorhanden sind. Dies war u.a. Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Bundestags- Innenausschusses am 1. Juli 2024 zu den Bundespolizeibefugnissen. Die massiven Defizite in der Sicherheitsstruktur im Verhältnis Bund-Länder-Streitkräfte wurden angesprochen ebenso wie die Forderung nach einer leistungsfähigen Deutschen Küstenwache. Die Stellungnahmen der Sachverständigen sind abrufbar unter
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a04_inneres/anhoerungen/1009796-1009796
Das Wortprotokoll der Anhörung wird demnächst zur Verfügung stehen.
Uwe Jenisch, Kiel